Kostenpflichtige Leistungen

Wenn sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen möchten, werden wir Ihnen hierfür eine Privatrechnung erstellen, da die Pflegeversicherung keine Finanzierung dieser Leistung übernimmt.

Vorbereitung und Begleitung einer Begutachtung

Widerspruch bei Ablehnung