FAQ - Noch Fragen?

Wir als Pflegeberater verstehen uns als Ihre Wegweiser im Pflege-Dschungel. Wir informieren Sie umfassend über Ihre vielfältigen Möglichkeiten in der Pflege auf Ihren persönlichen Bedarf. Jede Pflegesituation ist anders - es ist entscheidend, welche Einschränkungen im Alltag vorliegen, welche Pflegeleistungen notwendig sind und welche Kenntnisse Sie als Pflegeperson im Bereich der Pflege haben

Wer hat Anspruch auf umfassende Pflegeberatung / Schulung bzw. Beratungseinsatz?

Jeder Versicherte, Angehörige oder Lebenspartner hat einen gesetzlich festgelegten umfassenden Anspruch auf Pflegeberatung / Schulung durch einen Pflegeberater*in. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob bereits ein Antrag auf einen Pflegegrat gestellt wurde oder nicht. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen dem Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI und der Pflegeberatung / Schulung nach §45 SGB XI.

Was ist ein Beratungseinsatz?

Nach § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) müssen Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit mit dem  Ziel die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, sowie Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen zu beraten und zu unterstützen. 

Was beinhaltet Pflegeberatung / Schulung?

Das Angebot der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI bedeutet für Sie als pflegender Angehöriger, dass Sie ein Anrecht haben auf individuelle und zielgerichtete Pflegeberatung und Schulung. Die individuelle Pflegeberatung findet in der häuslichen Umgebung des zu Pflegenden statt. Dort werden Sie von uns auf Ihre persönliche Problematik und Ihre Bedürfnisse hin beraten und ggf. auch geschult.

Wer zahlt die Pflegeberatung bzw. den Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für den pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen. Der Pflegedienst rechnet diesen Einsatz direkt mit der Pflegekasse ab. Also bezahlen Sie niemals dem Pflegedienst einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGb XI. Die Pflegeberatung, Schulung oder Überleitung ist für den Pflegebedürftigen und dessen Angehörige kostenfrei. Sie können dieses Angebot auch nutzen, wenn Sie keinen Pflegedienst benötigen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld, Pflegesach- und Kombinationsleistung?

Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegekasse, die ein pflegebedürftiger Mensch erhält, um die Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch einen pflegenden Angehörigen oder einen Bekannten kompensieren zu können.  Von einer ambulanten Pflegesachleistung spricht man im Gegensatz zum Pflegegeld, wenn die Pflege des Pflegebedürftigen von einem professionellen Pflegedienst übernommen wird. Die Kombinationsleistung ist eine Unterstützung der Pflegekasse, die sich aus Pflegegeld und Ambulanter Pflegesachleistung zusammensetzt.