Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegeberatung nach §37 SGB XI Absatz 3

Die Beratungseinsätze sollten individuell auf die häusliche Pflegesituation des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Dabei können folgende Themen besprochen und geklärt werden.

- Erfassen des aktuellen pflegerischen Bedarfs des Pflegebedürftigen und der zeitliche Einsatz der Pflegeperson
- Hilfestellung Präventions- und Rehabilitationsempfehlungen umsetzen zu können
- Bedarfserfassung für Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel für den Pflegebedürftigen – Hilfe zur Selbsthilfe bzw. der Pflegeperson ggf. Beantragung der Hilfsmittel. (Entlastung in der Pflegetätigkeit)
- Prüfung, ob eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad notwendig ist.
-Gespräch über vorhandene Pflegeprobleme und deren Lösungsansätze bei der Alltagsbewältigung bzw. Aufgabenverteilung innerhalb der Familie
- Information über die Entlastung der Pflegeperson (z.B. Tagespflege oder Verhinderungspflege).
- Information zum Versicherungsschutz der Pflegeperson
- Gespräch zu Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsvorsorge
- Vorstellung von Möglichkeiten von Gesprächsgruppen, Pflegeschulung oder Pflegekurse

Kosten



Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse

Leistungen der Pflegeversicherung je nach Pflegekasse

Pflegeberatung nach § 45 SGB XI 

Pflegende Angehörige haben das Anrecht auf individuelle und zielgerichtete Pflegeberatung und Schulung. Ziel ist es, sie umfassend zu informieren und spürbar zu entlasten, Beratungen finden in der häuslichen Umgebung des zu Pflegenden statt. Dort werden sie von uns individuell auf ihre persönliche Problematik und ihre Bedürfnisse hin beraten und auch geschult. Auch bei bevorstehenden Krankenhausentlassungen oder der Reha, können auch zusätzlich eine bis mehrere Besuche in der jeweiligen Einrichtung / Häuslichkeit durchgeführt werden.
Beratungsbereiche sind z.B.:
- Überleitung
- Organisation bei Entlassung aus dem Krankenhaus oder der
- Reha
- Umfeld & Umgebung
- Beratung zu sozialen Fragen
- Beratung zu Wohnraumgestaltung und Pflegehilfsmitteln
- Pflegeversicherung
- Leistungen wie z.B. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Finanzierung der Häuslichen Pflege
- Beratung und Begleitung zur Pflegeeinstufung
- Anleitung für pflegende Angehörige
- Vermittlung von Pflege- und Betreuungskenntnissen
- Bedeutung der Selbstpflege
- Durchführung und Umsetzung pflegerischer Tätigkeiten, wie z.B. Mobilisationstechniken, sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten im Alltag

Kosten



Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse

die AOK übernimmt die Kosten von externen Beratern leider nicht dann würde dies eine Privatrechnung mit Umsatzsteuer ergeben

Privatleistung

Begleitung bei einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse

Anwesenheit bei Hausbesuchen

Anwesenheit bei Hausbesuchen durch MDK, Ärzte, Amtsgericht, Sozialhilfeträger oder andere Behörden /Institutionen)
- Erstgespräch zur Ermittlung des Pflegebedarfs
- Kontaktaufnahme mit den behandelnden Ärzten, Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für die Begutachtung s Hausbesuchs und Vorbereiten erforderlicher Unterlagen
- Anwesenheit bei Begutachtung

Kosten


89,26€ pro 60 min zzgl. MwSt.

inkl. An- und Abfahrt und Benzin

Wiederspruch bei Ablehnung

Wiederspruchs bei Ablehnung von
- Pflegegrad
- Behindertengrad
- Hilfsmittel

• Bewilligungsbescheide / Gutachten analysieren
• Sichtung aller relevanten Unterlagen (z. B. Entlassungsberichte, Arztberichte, etc.
• Prüfung der Bewertung des Pflege- bzw. Hilfebedarfs
• Zusammen tragen der fachlichen Argumente

Kosten


89,26€ pro 60 min zzgl. MwSt.

inkl. An- und Abfahrt und Benzin