Pflegende Angehörige haben nach dem Pflegestärkungsgesetz einen Rechtsanspruch auf Information und Aufklärung gem. §7 SGB XI. Die Teilnahme ist für Sie freiwillig und in jedem Fall – egal ob Pflegekurs oder Pflegeschulung – kostenlos. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse bzw. die Pflegekasse Ihres Angehörigen.

Für die Umsetzung der Pflegekurse und individuellen Schulungen gelten die mit den entsprechenden Kassen vereinbarten Rahmenverträge, in denen Inhalte, Vergütungen, Öffentlichkeitsarbeit und Datenschutz klar geregelt sind. An denen wir unsere Angebote orientieren.