Die Kosten für den Beratungseinsatz sind für die Pflegenden sowie für die Pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Pflegekasse, bei privat Versicherten von der zuständigen Privaten Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der zuständigen Beihilfestelle übernommen.
Nachweis über die Durchführung eines Beratungseinsatzes
Das Ergebnis der Beratung wird durch den anerkannten Pflegedienst oder Pflegeberater/in in einem entsprechenden Formular dokumentiert. Dieses Formular ist in dreifacher Ausfertigung von dem jeweils ein Exemplar der Pflegebedürftige, die zuständige Pflegekasse und der Pflegeberater/in erhält.
So kann der Verlauf der Beratungsinhalte jederzeit durch die beteiligten Parteien nachvollzogen werden.